Leistungsbilanz
Die Kanzlei
hat mehrere Dutzend Urteile des Bundesgerichtshofs zugunsten von Anlegern
erwirkt. Darunter befinden sich viele Grundsatzurteile, die die Rechte von
Anlegern entscheidend verbessert haben.
In zahllosen Angelegenheiten konnten wir für unsere Mandanten obsiegende Urteile oder
Arreste (Eilpfändungen) erwirken und vollständige oder teilweise
Schadenswiedergutmachungen erlangen. Nachstehend folgen einige Beispiele aus
unserer forensischen Praxis und unserer Lobbyarbeit für Anleger.
Anleger sollten skeptisch sein: Wenn eine Kapitalanlage in Schieflage
oder insolvent ist, folgen gerne die Anwerbeschreiben von
Anwaltskanzleien, die sich dafür vorgeschalteter Tarnunternehmen
bedienen, die sich Schutzgemeinschaft, Anlegerstiftung, Aktionsbund oder
sonst wie nennen. Auch bei diesen Vereinen geht es immer nur darum, die
Anleger zum Anwalt zu lotsen. Die Erfolgsquote dieser Kanzleien ist oft
erschütternd schlecht (siehe z. B. Wirtschaftswoche „Masse
statt Klasse“).
- Musterverfahren iS VIP : Erstmals wurde ein Musterentscheid zugunsten von Anlegern getroffen. ( OLG München , 3012.11, KAP 1/07)
Der Musterkläger wurde von RAin K. Fohrer, Kanzlei Mattil, vertreten.
- Urteil gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eine der weltgrößten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurde zum Schadensersatz an Anleger verurteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte die Mittelverwendungskontrolle bei einem geschlossenen Fonds unternommen. Es ist das einzige Urteil gegen eine der "Big Four" WP Gesellschaften, die zum Schadensersatz direkt an Anleger verurteilt wurden.
- Urteil gegen Schweizer Großbank
Eine Schweizer Großbank bzw. deren Deutsche Tochter wurde zum Schadensersatz an einen Anleger im Zusammenhang mit Zertifikaten verurteilt. Die Bank hatte behauptet, dass das Zertifikat nicht vermittelt, sondern im Wege eines Festpreisgeschäftes an den Anleger veräußert worden sei. Das Gericht hat die Bank dennoch wegen versteckter Provisionen zum vollen Schadensersatz verurteilt.
- Kiener K1
Die Kanzlei hat einen zweistelligen Millionen-Betrag eines Gehilfen des Herrn Kiener im Wege des Arrestverfahrens gepfändet.
- Verfahren im Zusammenhang mit Lehman-Zertifikaten
Die Kanzlei vertritt etwa 250 Anleger, die sogenannte Lehman-Zertifikat erworben haben. Diese Fälle konnten zu 99 % (!) erfolgreich für die Mandanten abgeschlossen werden, entweder durch Urteil oder guten Vergleich.
- Arreste und andere Sicherungsmaßnahmen
In den vergangenen Jahren haben wir in vielen Fällen Vermögen zu Gunsten unserer Mandanten sichern können. Beispiele hierzu:
Hanseatische AG (HAG) in Hamburg: Der beherrschende Gründer hatte Eigentum in Davos/Schweiz. Wir konnten dort Immobilien pfänden und verwerten.
RDV: Die Gesellschaft aus Essen/Berlin bzw. deren Hintermann verfügte über Vermögen in England und Liechtenstein. Wir haben mit Arresten in London und einem Eilverfahren in Liechtenstein mehr als 2 Mio zu Gunsten der Anleger sichern können.
Fahlenbach/Procunia: In der Schweiz befand sich ein Millionenbetrag, den wir mit Arresten gesichert und zurückgeholt haben.
Surge Trading SA: Die Gesellschaft in Genf betrog über deutsche Vermittler tausende Anleger. Die Staatsanwaltschaft Genf hatte mehrere Millionen beschlagnahmt, wir haben für unsere Anleger in der Schweiz sogenannte Adhäsionsanträge gestellt und einen Vergleich mit dem beherrschenden Hintermann geschlossen.
Centracon AG (Schweiz): Auch dort konnten wir mit Arresten einen Millionenbetrag sichern und den verantwortlichen Verwaltungsrat in Anspruch nehmen.
BFI Bank AG: Der Gründer und Beherrscher verfügte über Immobilien in Augsburg, die wir mit Zwangshypotheken gepfändet haben.
Kiener/K1: Wir haben gegen Kiener u.a. Beteiligte zahlreiche Arreste erwirkt und Vermögen in Millionenhöhe gepfändet.
EACC: Einer der Verantwortlichen verfügte über eine Liechtensteiner Stiftung mit einem Vermögen in Millionenhöhe. Mittels eines Art Arrestes nach Liechtensteiner Recht haben wir das vorhandene Vermögen blockiert.
von Lepel/Cleanpatent: Der Geschäftsführer verfügte über Immobilienvermögen in Frankreich, das wir mit Arresten belegen und dann pfänden konnten.
AIF/Sächsischer Wirtschaftsdienst: Einer der Hauptverantwortlichen verfügte über hohe Vermögenswerte in der Schweiz. Wir haben dort Arreste gelegt und aus der Schweiz hohe Beträge, in mehreren Tranchen, für unsere Mandanten erhalten.
- Urteil gegen Liechtensteinische Versicherungsgesellschaft:
Die Versicherung wurde zum vollen Schadensersatz an eine Kundin verurteilt. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte fest, dass die fehlerhafte Beratung durch den Vermittler der Versicherung zuzurechnen ist. Außerdem war der Prospekt fehlerhaft, da er einen falschen Eindruck vermittelte. Das OLG Stuttgart wandte gegenüber der Versicherungsgesellschaft aus Liechtenstein die allgemeinen Vorschriften über die Prospekthaftung an.
-
Urteil gegen großen Finanzvertrieb wegen Kickbacks
Erstmals wurde einer der größten Finanzvertriebe zum Schadensersatz an Anleger verurteilt,
denen die erhaltenen Provisionen verschwiegen wurden (Landgericht München I).
Das Oberlandesgericht hat das Urteil leider aufgehoben. Der Kläger hat
Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.
-
Kickbacks:
In einem von der Kanzlei Mattil & Kollegen geführten Verfahren hat das Landgericht Düsseldorf entschieden,
dass Berater den Kunden ungefragt über Provisionen aufklären müssen, die sie für die Vermittlung eines Produkts erhalten haben.
In dem genannten Fall war der Berater nicht eine Bank, sondern ein sogenannter freier Berater.
Die zuvor schon von dem Bundesgerichtshof ergangenen Entscheidungen betrafen Beratungen durch Banken. Die
(erstinstanzlichen) Gerichte haben nun klargestellt, dass sich die Rechtsprechung des BGH nicht auf Banken
beschränkt, sondern alle Berater hiervon betroffen sind.
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Leitsatzentscheidung des BGH vom 22.07.2010, Az.
III ZR 203/09, zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen Anlageberater
In einem von der Kanzlei Mattil & Kollegen betriebenen Verfahren hat der BGH mit Urteil vom 22.07.2010 klargestellt, dass ein Anleger,
der von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers Kenntnis erlangt, bezüglich weiterer Pflichtverletzungen
nicht grob fahrlässig handelt, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen,
auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis über die weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte (vgl.: www.bundesgerichtshof.de,
dort: Entscheidungen, III ZR 249/09,
auch für die amtliche Sammlung in BGH Z vorgesehen).
-
Leitsatzentscheidung des BGH vom 15.07.2010, Az. III ZR 336/08, zur Nichtanrechnung von Steuervorteilen bei Medienfondsanlegern
In einem von der Kanzlei Mattil & Kollegen betriebenen Verfahren hat der BGH am 15.07.2010, entschieden, dass in einem Schadensersatzprozess
eines geschädigten Medienfondsanlegers erlangte Steuervorteile auch dann nicht vom Schadensersatzbetrag abgezogen werden dürfen, wenn der
Anleger durch eine Verschlechterung seiner Einkommenssituation zum Zeitpunkt der Ersatzleistung einer niedrigeren Besteuerung unterliegt
und damit die Steuervorteile und die Steuernachteile nicht genau gleich sind (Leitsatzentscheidung
III ZR 336/08).
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AIF/Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering:
Einer der Verantwortlichen verfügte über hohe Vermögenswerte in der Schweiz. Mit Arresten haben wir diese Forderungen gepfändet und über das Betreibungsamt in Zug an unsere Mandanten auszahlen
können.
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Aufina Holding AG:
Zwei ehemalige Aufsichtsräte der Betrugsgesellschaft
Aufina Holding AG wurden zur Zahlung von Schadensersatz an unsere Anleger
verurteilt (Landgericht Düsseldorf). Das Landgericht vertritt die Ansicht,
dass Aufsichtsräte direkt gegenüber den Anlegern haften, wenn sie die
Geschäfte des Vorstandes nicht ausreichend überwachen. Es handelt sich um
Urteile von hoher und grundsätzlicher Bedeutung. In tausenden deutschen
Aktiengesellschaften verlassen sich die Aufsichtsräte auf Tätigkeitsberichte
des Vorstandes. Erforderlich ist aber eine tatsächliche Prüfung und
Kontrolle. Die Urteile sind zum Teil rechtskräftig (Oberlandesgericht Düsseldorf,
AZ: I-9 U 14/08).
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BFI Bank AG in Dresden:
Gegen den Gründer und Aufsichtsrat Dr. W. haben wir Arrestbefehle des Landgerichts Würzburg und Oberlandesgerichts Bamberg erwirkt, mit denen das Privatvermögen des Herrn W. gepfändet wurde. Unseres Wissens handelt es sich um den einzigen Fall, bei dem ein Arrest auf das Vermögen des Aufsichtsrats einer Bank angeordnet wurde.
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Börsenbetrug:
Mehrere Staatsanwaltschaften in Deutschland führen ein
groß angelegtes Ermittlungsverfahren wegen Marktpreismanipulation, Betrug
und anderer Delikte gegen die Verantwortlichen zahlreicher Unternehmen. In
vielen Fällen wurden Aktien von Briefkastenunternehmen im Freiverkehr
(entry standard) verschiedener Börsen eingeführt und an gutgläubige
Anleger verkauft. Unsere Kanzlei hat gegen einen der Verantwortlichen einen
Arrestbefehl des Landgerichts Düsseldorf erwirkt, mit dem dessen Vermögen
für einen Mandanten der Kanzlei gepfändet wurde.
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CentraCon AG:
Der Verantwortliche verfügte über ein Konto mit einem hohen
Guthaben, das wir im Ausland im Arrestwege pfänden und einziehen konnten.
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Cinerenta Medienfonds:
Seit dem 29.05.2008 hat die Kanzlei Mattil & Kollegen etwa 25 (Grundsatz-) Urteile
in Sachen Cinerenta vor dem BGH zugunsten von Cinerenta-Anlegern erstritten.
Darunter das bahnbrechende Urteil gegen die Treuhänderin Contor GmbH, das für alle Cinerenta-Anleger von maßgeblicher
Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 29.05.2010, Az. III ZR 59/07): der BGH hat die Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen
bestätigt, wonach eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Treuhänders vorliegt, wenn die im Prospekt aufgelisteten
Fondsnebenkosten („Weichkosten“) in Wirklichkeit zweckwidrig als Vertriebsprovisionen verwendet werden sollten („Innenprovisionen“).
Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte am 06.11.08, 12.02.2009, 23.07.2009, 17.12.2009, 22.04.2010 und am 15.07.2010 vor dem
Bundesgerichtshof weitere Urteile gegen die Contor GmbH sowie mittlerweile
über 100 Urteile vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München
gegen die Contor GmbH erstreiten. Am 20.07.2010 ist es uns außerdem gelungen, erstmals vier
Urteile vor dem Landgericht München I gegen Mario Ohoven zu erwirken, in denen Ohoven wegen der verschwiegenen Innenprovisionen
auch persönlich zum vollen Schadensersatz verurteilt wurde (noch nicht rechtskräftig). Leider haben aber auch am 15.7.2010
zwei Cinerenta-Anleger vor dem BGH gegen Mario Ohoven verloren: Mario Ohoven habe nicht vorsätzlich gehandelt, da er die
rechtliche Erheblichkeit der falschen Prospektangaben nicht habe erkennen können. Wir halten die rechtliche Argumentation
des BGH für unrichtig und werden weiterhin versuchen, in den laufenden Klageverfahren den Vorsatz von Mario Ohoven durch
neue Tatsachen und Beweismittel darzulegen.
-
Deutsche Mentor für Finanzen (DMFF):
Der verantwortliche Inhaber verfügte über Vermögen in der Schweiz, das wir dort pfänden konnten.
-
EACC (Bregenz):
Die Gesellschaft des US-Amerikaners Ilan A. hatte tausende
Deutsche, Schweizer und Österreicher geprellt. In Liechtenstein konnten wir
ein Konto eines Beteiligten ermitteln und mit einer Art einstweiliger
Verfügung nach Liechtensteiner Recht belegen.
Gegen den US-Bürger A. und dessen Rechtsanwalt B. haben wir rechtskräftige
Urteile erwirkt, die wir derzeit in den USA vollstrecken. Die New Yorker
Staatsanwaltschaft hat einen dreistelligen Millionenbetrag beschlagnahmt.
-
Europäisches Prospektrecht:
Die Kanzlei hat die
Prospektrichtlinie, wonach Wertpapierprospekte aus dem EU-Ausland zur
Verwendung in Deutschland nicht in deutscher Sprache verfasst sein müssen,
heftig kritisiert. Ein Aufsatz dazu ist in der Fachzeitschrift
"Wertpapiermitteilungen" und in der wichtigsten
Fachzeitschrift "Revue
droit bancaire et financier" (Frankreich) und "International
banking and financial Law" (England) erschienen (siehe Veröffentlichungen).
-
EuroPacific:
Für eine Vielzahl von Mandanten konnten wir eine Entschädigungszahlung
der EdW erlangen. Nach dem zugrundeliegenden Gesetz (ESAEG) kann eine
Entschädigung bis zu 20.000 € geltend gemacht werden.
-
EuropLeasing KG:
Nicht nur die Initiatoren,
auch der Aufsichtsrat und der Wirtschaftsprüfer der Fondsgesellschaft
wurden zum Schadensersatz an einen Anleger, der von der Kanzlei Mattil
vertreten wurde, verurteilt. Das Landgericht Hamburg geht davon aus, dass
sowohl der Aufsichtsrat als auch der Treuhänder die Anleger über
Prospektfehler hätten aufklären müssen. Es handelt sich um eines der
wenigen Urteile, mit denen ein Aufsichtsrat und ein Treuhänder zum
Schadensersatz an Anleger verurteilt wurden.
-
Fahlenbach/Prokunia:
Thomas F. hatte Vermögenswerte in der Schweiz versteckt, die wir aufspüren
und mit Arrest pfänden konnten.
-
Falk Zinsfonds:
Das OLG München hat für einen von uns vertretenen
Anleger entschieden, dass die geleistete Einlage zu 100 % zurückzubezahlen
ist. Der Beitritt zur Fondsgesellschaft war mangels familienrechtlicher
Genehmigung nichtig.
In einem weiteren Verfahren hat das OLG München zugunsten eines von uns
vertretenen Anlegers entschieden, dass die Einlage in voller Höhe zurückzugewähren
ist. Der Anspruch wurde in einem sogenannten Urkundenverfahren geltend
gemacht. Der Wirtschaftsprüfer und ein Vorstand der Gesellschaft wurden zum
Schadensersatz an Anleger verurteilt (Oberlandesgericht München).
-
Filmfonds:
Die Kanzlei hat mehr als ein dutzend Urteile des Bundesgerichtshofes zugunsten
von Anlegern erwirkt, u. a. gegen eine ausländische Großbank,
Beraterbanken und Wirtschaftsprüfer. Siehe z. B. BGH III ZR
125/06 und III ZR 300/05 u. a. In dem Urteil BGH III ZR 298/05 hat der
Bundesgerichtshof entschieden, dass auch ein erfahrener Anleger über
spezielle Risiken eines Filmfonds aufzuklären ist. In dem Urteil III ZR
219/06 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Haftung des
Prospektprüfers auch dann besteht, wenn der Anleger das Prospektprüfungsgutachten
erst nach Zeichnung erhält (innerhalb der Widerrufsfrist). Wichtige
Urteile im Zusammenhang mit Filmfonds sind auch OLG München, 19 U 3041/07;
20 U 2052/07, 19 U 3592/07; 8 U 3238/06. Am 06.03.2008 hat der
Bundesgerichtshof in 13 Fällen klageabweisende Urteile des
Oberlandesgerichts aufgehoben und zurückverwiesen (BGH III ZR 297/05 und
ein Dutzend weitere).
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Fundus Fondsverwaltungen GmbH:
Für mehrere Anleger haben wir erfolgreich die Garantien aus
dem Fundus Fonds 27 KG (die Pyramide) eingeklagt. Die Fundus GmbH hatte diese
Zahlungen verweigert, obwohl Anleger mit der Garantie zum Beitritt zur
Fondsgesellschaft geworben wurden. Das Urteil des Landgerichts Aachen ist noch
nicht rechtskräftig.
-
FundusvFonds 27 KG
Der Bundesgerichtshof hat Urteile des OLG Köln aufgehoben, mit denen
die Ansprüche von Anlegern abgewiesen wurden. Der BGH stellte in klaren
Worten fest, dass der Vortrag der Kläger nicht ausreichend berücksichtigt
wurde. In den Verfahren geht es um die Kapitalerhöhungen der Fundus Fonds
27 KG (Pyramide) bei denen die Anleger mit einer Ausschüttungsgarantie
geködert wurden. Als der Garantiefall eintrat, weigerte sich die Fundus
Fonds Verwaltungen GmbH zu zahlen. Entgegen dem klaren Wortlaut behauptete
das OLG Köln, es handele sich nicht um eine Garantie! Diese nicht
nachvollziehbaren Urteile hat der Bundesgerichtshof aufgehoben (II ZR 142/09
und II ZR 143/09).
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Hanseatische AG (HAG):
Der faktische Geschäftsführer W. verfügte über Eigentum in
der Schweiz, das offiziell seiner Frau gehörte. Im Wege des Durchgriffs haben
wir darauf Zugriff genommen und nach Verwertung beträchtliche Zahlungen für
unsere Mandanten erhalten.
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IBB GmbH in Düsseldorf:
Für einen betrogenen Anleger haben wir dessen
Steuerberater auf DM 1,2 Mio. Schadensersatz verklagt. Der Steuerberater wurde
verurteilt, die Haftpflichtversicherung hat die volle Schadenssumme
ausgeglichen. Gegen die verantwortlichen Initiatoren der IBB GmbH haben wir
rechtskräftige Titel in zweistelliger Millionenhöhe erwirkt.
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Integral Finanz:
Auch hier haben wir in der Schweiz beträchtliche Summen für
unsere Mandanten arrestieren und pfänden können.
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Kiener/K1
Die Kanzlei hat Arrestbefehle des AG Würzburg und des LG Aschaffenburg erwirkt, mit denen Vermögen des Hr. Kiener bzw. seiner Angehörigen für unsere Mandanten gepfändet wurde.
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Verfolgung von Prospektbetrug:
In Bayern wurden viele Ermittlungsverfahren wegen durch Prospekte
begangene Straftaten nicht verfolgt, weil diese nach einer Spezialvorschrift
des Bayerischen Pressegesetzes verjährt seien. RA Veil von der Kanzlei
Mattil hat auf diesen Missstand vehement aufmerksam gemacht und mit Hilfe
der engagierten Presse öffentlich angeprangert. Das Bayerische Pressegesetz
wurde mittlerweile geändert und Prospektbetrug verjährt, wie in anderen
Bundesländern auch, erst nach fünf Jahren.
-
RDV GmbH Essen/Berlin:
Hier war es uns gelungen, für Mandanten fast DM 3 Mio.
in London und Liechtenstein zu pfänden, sodass die von uns vertretenen
Anleger fast 50 % ihrer Schadenssumme wiedererlangt haben (Die Arreste wurden
von deutschen Gerichten erlassen und in England vollzogen. Dieser Vorgang ist
Gegenstand des Aufsatzes in der Zeitschrift WM Heft 17/2002 und ist zitiert im
Kommentar Zöller Zivilprozessordnung, 25. Auflage, § 917 ZPO, RZ 17). Juristisch handelte
es sich bei dem grenzüberschreitenden Arrest um Neuland: In Großbritannien
ist die Pfändung von Vermögenswerten im einstweiligen Rechtsschutz
eigentlich nicht möglich. Die Kanzlei argumentierte, dass die in Deutschland
vorgesehene Arrestpfändung auch in Großbritannien anerkannt werden müsse.
Dieser Argumentation folgte der englische Vollstreckungsrichter. Bei der
Umsetzung des grenzüberschreitenden Arrestes handelt es sich um ein Novum im
Europäischen Zivilrecht.
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Reform des Graumarkts:
Der Bundestag hat sich endlich des Themas Graumarkt in
Deutschland angenommen. Unter den sogenannten Graumarkt fallen alle Produkte,
die nicht Finanzinstrumente (Wertpapiere) sind, insbesondere also geschlossene
Fonds, stille Beteiligungen, Genussrechte, u.a.. Nach der Ansicht
verschiedener Abgeordneter muss der Graumarkt grundlegend reformiert werden.
Am 01.07.2009 führt der Finanzausschuss des Bundestages dazu eine Sachverständigenbefragung
durch. Zu den eingeladenen Sachverständigen
gehört auch Rechtsanwalt Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, aus München. Hier
finden Sie die Stellungnahme der Kanzlei.
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SAL AG:
Der Verantwortliche verfügte über ein Konto in der Schweiz, das wir
recherchieren und pfänden konnten. Das Schweizer
Betreibungsamt hat mehrere Hunderttausend Schweizer Franken an unsere
Mandanten überwiesen.
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Surge Trading SA:
Die Gesellschaft in Genf hatte mit deutschen Vermittlern Tausende
von Kunden betrogen. Für unsere Mandanten konnten wir in der Schweiz
Vermögenswerte ausfindig machen und mithilfe der dortigen Staatsanwaltschaft
den Gegner zu einer hohen Vergleichszahlung bewegen (mehr als CHF 1 Mio.).
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VIF 3. KG:
Vor dem BGH haben wir nun erreicht, dass ein Verkaufsprospekt,
den mehr als 15 Senate beim OLG München als fehlerfrei eingestuft hatten
und bei dem in über 80 Verfahren Klagen gegen die Prospektprüferin abgewiesen
worden waren, als fehlerhaft beurteilt wurde. Der BGH hat damit die von der
Kanzlei Mattil & Kollegen vertretene Auffassung entgegen der Münchner
Rechtsprechung bestätigt (vgl. hierzu "Hoffnung
für geschädigte Filmfondsanleger: Kanzlei Mattil & Kollegen erstreitet
BGH-Urteil"). Es handelte sich dabei um die ersten Urteile, in
denen sich der BGH mit der Prospekthaftung bei Filmfonds befasst hat. Außerdem haben
wir zahlreiche Urteile gegen die Vermittler-Banken wegen fehlerhafter
Anlageberatung erstritten, wonach diese zum Schadensersatz verurteilt
wurden.
Darüber hinaus hat der BGH am 08.03.2007
in einem von der Kanzlei Mattil & Kollegen betriebenen Verfahren
entschieden, dass eine beratende Bank den Anleger auch dann zutreffend über
die Verlustrisiken eines Filmfonds aufklären muss, wenn dieser bereits
umfassende Erfahrung in anderen Anlagen hat (III ZR 298/05).
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VIP 3/4:
Vor dem Landgericht München I hat die Kanzlei Mattil & Kollegen bereits in
zahlreichen Verfahren Schadensersatz für VIP-4-Anleger gegen die
Commerzbank AG erstritten, z. B. Urteil des Landgerichts München I vom
25.03.2008, Az: 28 O 12018/07, Urteil vom 13.03.2008, Az: 22 O 23145/07,
Urteil vom 22.02.2008, Az: 22 O 19817/07.
Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 03.04.2009 im
Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) über den Verkaufsprospekt des
Medienfonds VIP den Musterkläger bestimmt: Es handelt sich um einen von
unserer Kanzlei vertretenen Anleger. Im Verfahren dieses Anlegers wird nun
stellvertretend für alle deutschlandweit klagenden VIP 4-Anleger
rechtsverbindlich festgestellt werden, ob der Verkaufsprospekt VIP 4
fehlerhaft ist und ob der Initiator und die Garantie gebende Bank hierfür
prospektverantwortlich sind.
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VMD AG in der Schweiz:
Die betrügerisch tätige Gesellschaft in der Schweiz suchte ihre Opfer
ausschließlich in Deutschland. Nach Verhaftung und Verurteilung des
Hauptverantwortlichen M. konnten wir in der Schweiz (Zug und Genf) Konten
aufspüren und mit Arresten belegen. Ein Teil des Verlusts konnte dadurch
bereits wiedergutgemacht werden.
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Von Lepel:
Der Geschäftsführer einer der Gesellschaften, Benno K., verfügte
über Grundeigentum in Frankreich, das wir im Wege des "Saisie
Conservatoire" verwerten konnten.
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Westbay Investment Corporation Ltd.:
Die Betrugsgesellschaft verfügte über Guthaben in Kalifornien, die in
Zusammenarbeit mit einem Kollegen in den USA gepfändet und zugunsten der
Mandanten ausbezahlt wurde. Die Gesellschaft Westbay war von mehreren
Deutschen und einem Schweizer Staatsbürger kontrolliert worden.
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Westminster Ltd.:
Vor dem Bundesgerichtshof haben wir ein Urteil erstritten, mit dem
der deutsche Anwalt und der deutsche Vertriebsleiter der Westminster Financial
Management Ltd. (Sitz in Hongkong) wegen Vorschriften des
Auslandsinvestment-Gesetzes zum Schadensersatz verurteilt wurden.
Das Urteil des BGH wurde in der Zeitschrift "Wertpapierermittlung"
abgedruckt (WM 44; 2004, Seite 2150)
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Rechtsfortbildung durch wissenschaftliche Aufsätze:
Die Kanzlei äußert sich zu
aktuellen Themen nicht nur in der deutschsprachigen Fachpresse, sondern auch
in den führenden juristischen Fachzeitschriften für Bank- und Finanzrecht in
England und Frankreich (siehe Veröffentlichungen).
Viele weitere Beispiele, die selbstverständlich belegbar sind, lassen sich
anfügen. Für die Durchsetzung der berechtigten Forderungen der Mandanten
lassen wir uns einiges einfallen.
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